Erfolgt die Annullierungen der Einschreibung bzw. die Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungen (01.10.2012 für Wintersemester 2012/2013 und 25.03.2013 für Sommersemester 2013), wird der bereits gezahlte Beitrag zurück erstattet. Die Annullierung der Einschreibung ist schriftlich und formlos zu beantragen. Für die Exmatrikulation verwenden Sie bitte unten stehendes Antragsfomular. Mit dem Antrag ist der Studierendenausweise (Chipkarte), falls schon erhalten und der Antrag auf Rückerstattung der Semester- und Studienbeiträge einzureichen. Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens bis zum 15.04. für das Sommersemester und bis 15.10. für das Wintersemester im Studierendensekretariat der Hochschule eingereicht werden.
Nach den genannten Fristen ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Nach den im Satz 1 genannten Fristen ist nur noch die Exmatrikulation möglich.
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